Wer haftet bei Drohnenaufnahmen? Genehmigung, Versicherung & Kosten für Unternehmen in 2026
Dipon |August 2026
Inhaltsverzeichnis
- Was heißt „Drohnenaufnahmen für Unternehmen beauftragen“ genau?
- Die EU-Kategorien: Was Ihr Pilot rechtlich fliegen darf
- Wer haftet bei Drohnenaufnahmen: Auftraggeber oder Dienstleister?
- Versicherung: Was Sie vor der Buchung prüfen müssen
- DSGVO und Drohnenaufnahmen im Unternehmenskontext
- Wann reicht die offene Kategorie nicht mehr aus?
- Was kosten professionelle Drohnenaufnahmen 2026?
- Checkliste: So beauftragen Sie richtig
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⚠️ Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Er bietet praxisnahe Orientierung aus der Perspektive eines aktiven gewerblichen Drohnenpiloten. Für Einzelfälle — insbesondere komplexe DSGVO-Konstellationen oder Genehmigungen in der speziellen Kategorie — sollten Sie einen Fachanwalt oder die zuständige Landesluftfahrtbehörde konsultieren.
Ein Immobilienmakler in Stuttgart hat letztes Jahr einen Drohnenpiloten über eine Kleinanzeige gebucht, weil der 200 Euro günstiger war als die Konkurrenz. Der Pilot hatte keine gültige Haftpflichtversicherung. Als die Drohne beim Landeanflug einen geparkten Wagen touchierte, blieb der Sachschaden — rund 4.800 Euro — am Makler hängen, weil der Pilot nicht greifbar war und der Makler die Frage wer haftet bei Drohnenaufnahmen vor der Buchung nie gestellt hatte. Das ist kein Einzelfall, sondern der häufigste Fehler, den ich bei Unternehmen sehe, die zum ersten Mal einen Drohnenpiloten beauftragen.
Dieser Leitfaden klärt genau diese Haftungsfrage zuerst — und dazu, welche Genehmigungen ein Pilot tatsächlich braucht und was professionelle Drohnenaufnahmen 2026 in Deutschland realistisch kosten, mit echten Paketpreisen aus der laufenden Praxis statt geschätzter Richtwerte. Nach diesem Artikel können Sie einen Piloten anhand harter Kriterien prüfen, statt nach Bauchgefühl zu buchen.
Key Takeaways
- In Deutschland ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung seit 2005 gesetzlich vorgeschrieben (§ 33 LuftVG) — unabhängig von Gewicht oder Einsatzzweck. Ohne gültige Police drohen Bußgelder bis 50.000 Euro, und der Halter haftet verschuldensunabhängig.
- Für gewerbliche Aufnahmen sollten Sie eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro verlangen, viele seriöse Anbieter fliegen mit 3–10 Millionen Euro.
- Die meisten Business-Aufnahmen (Immobilien, Hotellerie, Events) laufen über die „offene Kategorie“ der EU-Drohnenverordnung (A1–A3) und brauchen keine behördliche Einzelgenehmigung — vorausgesetzt, der Pilot hält Abstände und Geo-Zonen ein.
- Bei DSGVO-Fragen sind Sie als Auftraggeber in der Regel der datenschutzrechtlich Verantwortliche, nicht nur der Pilot — das beeinflusst, wer bei einem Verstoß haftet.
- Reale Einstiegspreise 2026: Immobilienaufnahmen ab 299 € netto, Hotel-/Tourismus-Imagefilme ab 690 € netto, Event-Aftermovies ab 590 € netto — jeweils mit gestaffelten Paketen nach oben.
- Verlangen Sie vor Buchung immer: Versicherungsnachweis, Kompetenznachweis/Fernpilotenzeugnis, und bei sensiblen Standorten eine Bestätigung, dass die Fläche in DIPUL geprüft wurde.
Was heißt "Drohnenaufnahmen für Unternehmen beauftragen" genau?
Drohnenaufnahmen für Unternehmen beauftragen bedeutet, einen zertifizierten gewerblichen Drohnenpiloten mit der Erstellung von Luftbildern oder -videos für geschäftliche Zwecke zu beauftragen — etwa für Immobilienmarketing, Hotel- und Tourismuswerbung, Baufortschrittsdokumentation oder Eventfilme. Anders als bei privaten Hobbyaufnahmen unterliegt diese Beauftragung zusätzlichen Pflichten: gewerbliche Versicherung des Piloten, DSGVO-Konformität bei erkennbaren Personen, und je nach Standort eventuell eine luftrechtliche Genehmigung.
Der zentrale Unterschied zur privaten Nutzung liegt nicht in der Technik, sondern im Vertragsverhältnis. Sobald Sie als Unternehmen einen Piloten beauftragen, tragen Sie als Auftraggeber Mitverantwortung — rechtlich und finanziell —, auch wenn Sie selbst keine Drohne fliegen.
Die EU-Kategorien: Was Ihr Pilot rechtlich fliegen darf
Die drei Unterkategorien der "offenen" Kategorie
Seit der EU-Drohnenverordnung (VO (EU) 2019/947 und 2019/945) gilt in ganz Europa ein einheitliches System. Die meisten kommerziellen Aufnahmen — Immobilien, Hotels, Events, Baudokumentation — laufen über die sogenannte „offene Kategorie“, die in drei Unterkategorien nach Risiko gestaffelt ist:
| Kategorie | Max. Startgewicht | Mindestabstand zu unbeteiligten Personen | Typischer Business-Einsatz |
|---|---|---|---|
| A1 | unter 250 g | Überflug erlaubt (nicht über Menschenansammlungen) | Kleine Innenraumaufnahmen, sehr enge Stadtlagen |
| A2 | unter 4 kg (C2-Klasse) | mind. 30 m, im Langsam-Modus 5 m | Hotel- und Immobilienaufnahmen mit Publikumsverkehr |
| A3 | unter 25 kg | mind. 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten | Freies Gelände, Bauprojekte außerhalb bewohnter Bereiche |
Welche Lizenz ausreicht, hängt von zwei Faktoren gleichzeitig ab: dem Gewicht der Drohne und dem Abstand zu unbeteiligten Personen, den die Aufnahme braucht. Zwei legale Wege führen zu Aufnahmen nah an Menschen:
- A2-Fernpilotenzeugnis mit einer C2-klassifizierten Drohne (bis 4 kg) — erlaubt 30 m Abstand, im Langsam-Modus 5 m. Das ist die Lösung für größere, schwerere Cinema-Drohnen.
- A1 mit dem kleinen Kompetenznachweis und einer Drohne unter 250 g (z. B. DJI Mini-Klasse) — erlaubt den Überflug einzelner unbeteiligter Personen, nur Menschenansammlungen sind tabu. Das deckt viele Hotel- und Immobilien-Situationen ab, ohne dass A2 nötig wäre.
💡 Pro-Tipp: Fragen Sie nicht pauschal „Haben Sie einen Drohnenführerschein?“, sondern konkret: „Mit welcher Lizenz und welchem Drohnengewicht fliegen Sie bei meinem Termin?“ Ein Pilot mit nur dem kleinen Kompetenznachweis A1/A3 und einer schweren Cinema-Drohne (über 250 g) darf ohne A2 rechtlich nicht näher als 150 Meter an bewohnte oder gewerbliche Gebiete heran. Ein Pilot mit beiden Zeugnissen — A1/A3 und A2 — kann dagegen situativ die passende Lizenz für die jeweilige Drohne und den jeweiligen Abstand wählen, statt bei jedem Auftrag auf den größtmöglichen Sicherheitsabstand ausweichen zu müssen. Genau diese Kombination fliegt Aero Timelapse Studio bei Projekten in und um Ulm.
Für Aufnahmen im Rahmen der Local-Hub-Angebote in und um Ulm — etwa Drohnenvideos für Immobilien oder Imagefilme für Hotels — ist genau diese doppelte Absicherung der Grund, warum auch Aufnahmen mit Publikumsverkehr ohne Umwege möglich sind.
Wer haftet bei Drohnenaufnahmen: Auftraggeber oder Dienstleister?
Das ist die Frage, die Unternehmen am meisten unterschätzen — und sie hat zwei völlig getrennte Antworten, je nachdem, um welche Art von Schaden es geht.
Bei Sach- und Personenschäden: der Halter haftet verschuldensunabhängig
Nach § 33 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gilt für Drohnen eine sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Der Halter der Drohne — also in aller Regel der beauftragte Drohnenpilot bzw. dessen Unternehmen — haftet für Schäden durch den Betrieb der Drohne, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Stürzt die Drohne ab und beschädigt ein Auto, haftet der Halter unabhängig davon, ob ein Fehler passiert ist.
Für Sie als Auftraggeber heißt das im Normalfall: Sie haften nicht automatisch für Schäden, die die Drohne verursacht — solange Sie den Piloten nicht angewiesen haben, unsicher oder regelwidrig zu fliegen. Genau deshalb ist die Versicherungsprüfung vor der Buchung so entscheidend: Wenn der Pilot nicht ausreichend oder gar nicht versichert ist, bleibt der Schaden trotzdem irgendwo liegen — und Geschädigte suchen sich oft den greifbarsten Zahler, also Sie als Auftraggeber vor Ort.
Bei Datenschutzverstößen: Sie sind häufig mitverantwortlich
Hier kippt das Bild. Sobald die Aufnahmen identifizierbare Personen zeigen — Gäste vor Ihrem Hotel, Passanten vor Ihrer Baustelle, Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände — greift die DSGVO. Verantwortlich im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist in der Regel derjenige, der über Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Bei einem Marketing-Auftrag („Erstellen Sie mir ein Imagevideo für unsere Website“) sind das meistens Sie als Unternehmen, nicht der Pilot, der die Aufnahmen technisch nur ausführt.
⚠️ Warnung: Wenn bei einem DSGVO-Verstoß — etwa fehlender Einwilligung erkennbarer Personen — eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde landet, haften Auftraggeber und Auftragnehmer nach Art. 82 DSGVO in der Regel gemeinsam gegenüber Betroffenen. Ein sauberer Vertrag klärt vorab, wer welche Pflicht übernimmt — das ersetzt aber nicht die datenschutzrechtliche Verantwortung als solche.
Praktisch bedeutet das: Klären Sie vor dem Dreh, wie mit erkennbaren Personen umgegangen wird (Einwilligung, Verpixelung, Zeitfenster ohne Publikumsverkehr), und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen — nicht nur mündlich zusagen.
Versicherung: Was Sie vor der Buchung prüfen müssen
Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland seit 2005 für jede Drohne gesetzlich Pflicht — unabhängig vom Gewicht, unabhängig davon, ob privat oder gewerblich geflogen wird. Die gesetzliche Mindestdeckung liegt bei rund 750.000 Sonderziehungsrechten, umgerechnet etwa 900.000 Euro. Das klingt nach viel, reicht bei schweren Personenschäden aber oft nicht aus.
Für gewerbliche Auftraggeber ist deshalb die tatsächliche Deckungssumme wichtiger als die reine Existenz einer Police:
| Deckungssumme | Einschätzung für Business-Aufträge |
|---|---|
| unter 1 Mio. € | Gesetzliches Minimum knapp erfüllt — für Aufnahmen über Menschen oder in dicht bebautem Gebiet riskant |
| 1–3 Mio. € | Solider Standard für die meisten kommerziellen Aufnahmen |
| 5–10 Mio. € | Empfehlenswert bei Events, Baustellen mit hohem Sachwert oder Aufnahmen über Menschenansammlungen |
Kommerzielle Haftpflichtpolicen für Piloten beginnen bei grob 80 Euro pro Jahr, seriöse Anbieter mit höheren Deckungssummen liegen oft im mittleren dreistelligen Bereich. Ein Pilot, der deutlich unter diesen Werten kalkuliert, hat entweder gar keine gewerbliche Police oder eine mit sehr niedriger Deckung — beides sollte für Sie ein Ausschlusskriterium sein.
Kommerzielle Haftpflichtpolicen für Piloten beginnen bei grob 80 Euro pro Jahr, seriöse Anbieter mit höheren Deckungssummen liegen oft im mittleren dreistelligen Bereich. Ein Pilot, der deutlich unter diesen Werten kalkuliert, hat entweder gar keine gewerbliche Police oder eine mit sehr niedriger Deckung — beides sollte für Sie ein Ausschlusskriterium sein.
💡 Pro-Tipp: Lassen Sie sich vor der Buchung den Versicherungsnachweis (Deckungssumme, Gültigkeitsdatum, gewerblicher Tarif — nicht privat) per E-Mail zuschicken. Ein seriöser Anbieter hat das Dokument griffbereit; wer zögert oder ausweicht, hat vermutlich keins.
DSGVO und Drohnenaufnahmen im Unternehmenskontext
Sobald eine Drohne im Auftrag eines Unternehmens fliegt, greift grundsätzlich die DSGVO — die private „Haushaltsausnahme“ (Art. 2 Abs. 2 DSGVO) gilt hier nicht, selbst wenn der Pilot als Einzelunternehmer arbeitet. Drei Punkte sind für die Praxis entscheidend:
Rechtsgrundlage für erkennbare Personen
Für Aufnahmen, auf denen einzelne Personen erkennbar sind, braucht es in der Regel eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO — meist Einwilligung oder ein Vertragsverhältnis (z. B. bei gebuchten Werbeaufnahmen mit Models). Bei großen, nicht klar abgrenzbaren Personengruppen im öffentlichen Raum — etwa auf einem Stadtfest — kommt häufig eine Interessenabwägung nach berechtigtem Interesse in Betracht.
Hausrecht ist etwas anderes als Datenschutz
Das Überfliegen fremder Grundstücke braucht unabhängig von der DSGVO die Zustimmung des Eigentümers oder Besitzers. Das betrifft Sie direkt, wenn Nachbargrundstücke im Bildausschnitt liegen — klären Sie das vorab mit dem Piloten.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) klären
Wenn der Pilot in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet und Sie über Zweck und Mittel bestimmen, sind Sie der datenschutzrechtlich Verantwortliche und der Pilot der Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Für einmalige, klar umrissene Shootings reicht oft eine kurze Passage in den AGB oder im Angebot; bei laufenden Aufträgen mit regelmäßiger Bildbearbeitung lohnt sich ein eigener AVV.
Wann reicht die offene Kategorie nicht mehr aus?
Die offene Kategorie (A1–A3) deckt den Großteil der Business-Aufnahmen ab: Immobilien, Hotels, Events, Baufortschritt. Eine behördliche Einzelgenehmigung wird erst nötig, wenn einer dieser Fälle zutrifft:
- Der Flug findet außerhalb der Sichtweite des Piloten statt (BVLOS)
- Die Drohne wiegt mehr als 25 kg
- Der Standort liegt in einer kontrollierten Zone nahe eines Flugplatzes
- Es soll über eine größere, nicht kontrollierbare Menschenansammlung geflogen werden
- Kritische Infrastruktur, Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser oder Naturschutzgebiete sind betroffen
In diesen Fällen greift die „spezielle“ Kategorie mit einer SORA-basierten Risikobewertung (aktuell Version 2.5) und einer Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde oder das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Auch innerhalb der offenen Kategorie braucht ein Event mit größerer Menschenansammlung oder ein Standort in einer Kontrollzone — etwa in der Nähe eines Regionalflughafens — in der Praxis 10–14 Tage Vorlauf für die Genehmigung; bei echten Sonderfällen in der speziellen Kategorie eher mehrere Wochen. Planen Sie das bei zeitkritischen Projekten wie Grundsteinlegungen, Festivals oder Messeterminen entsprechend früh ein.
⚠️ Warnung: Viele Standorte, die auf den ersten Blick unproblematisch wirken — etwa Gewerbegebiete nahe eines Regionalflughafens oder Grundstücke in der Nähe von Bahnstrecken — liegen in Geo-Zonen mit Einschränkungen. Ein erfahrener Pilot prüft das vorab über die Plattform DIPUL (Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt). Fragen Sie aktiv danach, statt anzunehmen, dass „wird schon passen“ gilt.
Was kosten professionelle Drohnenaufnahmen 2026?
Statt geschätzter Richtwerte hier die tatsächlichen, aktuell gültigen Paketpreise für den Großraum Ulm — netto zzgl. USt., Anfahrt bis 40 km kostenfrei, alle Genehmigungen und die kommerzielle Nutzungslizenz sind in jedem Paket bereits enthalten.
Immobilien & Makler
| Paket | Preis ab | Leistung |
|---|---|---|
| Listing Essential | 299 € | 45 Min. vor Ort, 5–8 Luftfotos (4K), 60–90 Sek. Video, Lieferung in 48 Std. |
| Listing Pro | 499 € | 90 Min. vor Ort, 10–15 Luftfotos, 90–120 Sek. Video, Color Grading, 1 Korrekturschleife |
| Luxury & Estate | 890 € | Halbtag (3–4 Std.), 20+ Fotos + RAW, bis 2 Min. Finaledit, Goldene-Stunde-Aufnahmen |
| Commercial & Development (Baudokumentation, Gewerbeobjekte) | Individuell | Nach Umfang und Terminfrequenz — z. B. wiederkehrende Baufortschrittstermine |
Tourismus & Hospitality
| Paket | Preis ab | Leistung |
|---|---|---|
| Hotel Essentials | 690 € | 2 Std. Produktion, 8–12 Luftfotos, 60–90 Sek. Imagefilm, Lieferung in 5 Werktagen |
| Destination Pro | 1.490 € | Ganztag (6–8 Std.), 120+ Fotos + RAW, bis 2 Min. cinematic Imagefilm, Goldene Stunde inkl. |
| Regionalkampagne | 2.900 € | 2-Tage-Produktion, mehrere Locations, Hero-Film + 3 Cuts |
| Bespoke Film Production | Individuell | Mehrtägige oder saisonale Kampagnen |
Events & Festivals
| Paket | Preis ab | Leistung |
|---|---|---|
| Event Highlights | 590 € | Bis 2 Std. Coverage, 45–60 Sek. Social-Cut, 6–10 Fotos, Lieferung in 72 Std. |
| Festival Day | 1.290 € | Ganztag (4–8 Std.), 90–120 Sek. Aftermovie, 15–20 Fotos, Abend-/Lichtsequenzen |
| Multi-Day Festival | 2.490 € | 2-Tage-Coverage, Hero-Film (2–3 Min.) + 2 Cuts, Presse-Stills |
| Broadcast & Sponsor | Individuell | Sponsor-Deliverables, mehrere Piloten, Pressematerial |
Typische Zusatzleistungen über alle drei Bereiche hinweg: Express-Lieferung (+150–300 €, je nach Paketgröße), zusätzlicher Goldene-Stunde-Termin (+150 €), Zeitraffer-Sequenz (+350 €) und Sponsor-Branding bei Events (+200 € je Version). Für Makler mit wiederkehrendem Bedarf gibt es Rahmenverträge mit Stammkunden-Konditionen ab drei Objekten pro Quartal.
💡 Pro-Tipp: Ein auffällig günstiges Angebot ist selten ein Zufall. Wenn ein Preis deutlich unter diesen Größenordnungen liegt, fehlt fast immer etwas — meist die gewerbliche Versicherung, manchmal die enthaltene Genehmigung, gelegentlich auch die Nachbearbeitungszeit oder die Musiklizenz.
Checkliste: So beauftragen Sie einen Drohnenpiloten richtig
- Kompetenznachweis abfragen. EU-Fernpilotenzeugnis A2 für Aufnahmen näher an Personen und Gebäuden, nicht nur den kleinen Kompetenznachweis A1/A3.
- Versicherungsnachweis verlangen. Gewerbliche Police, Deckungssumme mindestens 1 Mio. €, aktuelles Gültigkeitsdatum.
- Standort in DIPUL prüfen lassen. Fragen Sie aktiv, ob der Pilot die Geo-Zonen für Ihren Standort geprüft hat.
- DSGVO-Vorgehen klären. Wie wird mit erkennbaren Personen umgegangen — Einwilligung, Zeitfenster, Verpixelung?
- Nutzungsrechte schriftlich fixieren. Klären Sie, wofür (Website, Social Media, Print, Dauer) die Aufnahmen genutzt werden dürfen.
- Referenzen im gleichen Segment ansehen. Ein Pilot mit Immobilienerfahrung liefert nicht automatisch gute Hotelaufnahmen — die Anforderungen an Licht, Perspektive und Storytelling unterscheiden sich deutlich.
- Zeitpuffer bei Sonderfällen einplanen. Bei kontrollierten Zonen oder BVLOS-Bedarf mehrere Wochen Vorlauf für Genehmigungen einrechnen.
Read Next auf Aero Timelapse
- Drohnenfotograf Ulm — die lokale Übersichtsseite für alle Drohnendienstleistungen in und um Ulm.
- Drohnenvideo Immobilien Ulm — spezialisierte Aufnahmen für Makler und Bauträger.
- Imagefilm Hotel & Tourismus Ulm — Imagefilme für Hotellerie und touristische Betriebe.
- Eventfilm & Festivals Ulm — Luftaufnahmen für Stadtfeste und Veranstaltungen.
- Drohnenvideo beauftragen: Was kostet ein professioneller Drohnenflug in Baden-Württemberg und Bayern? — regionale Preisübersicht als Ergänzung zu diesem B2B-Leitfaden.
- Drohnenvideo für Immobilien – Wie Makler in Baden-Württemberg schneller verkaufen — vertiefender Artikel speziell für Makler.
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Wenn Sie ein konkretes Projekt planen — ob Immobilienvideo, Hotel-Imagefilm oder Baudokumentation — lohnt sich ein kurzes Erstgespräch mehr als ein Preisvergleich per E-Mail. Ich prüfe für Sie vorab, ob Ihr Standort in einer Geo-Zone liegt, welche Kategorie für die Aufnahmen nötig ist und was realistisch machbar ist. So vermeiden Sie böse Überraschungen kurz vor dem Drehtermin.
FAQ - Wer haftet bei Drohnenaufnahmen?
Wer haftet, wenn die beauftragte Drohne einen Schaden verursacht?
Nach § 33 LuftVG haftet grundsätzlich der Halter der Drohne — in der Regel der beauftragte Pilot bzw. dessen Unternehmen — verschuldensunabhängig für Sach- und Personenschäden. Als Auftraggeber haften Sie normalerweise nicht mit, solange Sie den Piloten nicht zu einem regelwidrigen Flug angewiesen haben.
Braucht jeder gewerbliche Drohnenpilot eine Versicherung?
Ja. Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland seit 2005 für jede Drohne gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von Gewicht oder Nutzungszweck. Für gewerbliche Aufträge sollten Sie eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro verlangen.
Braucht mein Unternehmen eine Genehmigung für Drohnenaufnahmen?
Für die meisten Business-Aufnahmen — Immobilien, Hotels, Events, Baustellen im offenen Gelände — reicht die „offene Kategorie“ ohne Einzelgenehmigung. Eine behördliche Genehmigung wird erst bei Flügen außerhalb der Sichtweite, über 25 kg Startgewicht, in kontrollierten Zonen oder über großen Menschenansammlungen nötig.
Wer ist bei Drohnenaufnahmen für die DSGVO-Konformität verantwortlich?
Bei einem Marketingauftrag, bei dem Sie über Zweck und Verwendung der Aufnahmen entscheiden, sind Sie in der Regel der datenschutzrechtlich Verantwortliche — nicht nur der Pilot, der die Aufnahmen technisch erstellt. Bei einem Verstoß können beide Seiten gemeinsam gegenüber Betroffenen haften.
Was kostet ein professionelles Drohnenvideo für Unternehmen 2026?
Die Preise hängen stark vom Einsatzbereich ab. Immobilienaufnahmen beginnen ab 299 € netto (Listing Essential), Hotel- und Tourismus-Imagefilme ab 690 € netto (Hotel Essentials), Event-Aftermovies ab 590 € netto (Event Highlights). Nach oben skalieren die Pakete je nach Umfang bis in den vierstelligen Bereich für Ganztags- oder Mehrtagesproduktionen — Genehmigungen und kommerzielle Lizenz sind dabei immer inklusive.
Woran erkenne ich einen seriösen Drohnenpiloten?
An drei Nachweisen: gültiges EU-Fernpilotenzeugnis (mindestens A2 für Aufnahmen näher an Menschen), gewerbliche Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme, und einer klaren Antwort auf die Frage, ob der Aufnahmestandort in DIPUL geprüft wurde.
Muss ich als Auftraggeber selbst einen Drohnenführerschein haben?
Nein. Solange Sie selbst nicht am Steuerknüppel sitzen, brauchen Sie keine eigene Pilotenlizenz. Verantwortlich für die fliegerische Durchführung ist der beauftragte Pilot — Ihre Verantwortung liegt bei der sorgfältigen Auswahl des Anbieters und bei datenschutzrechtlichen Fragen rund um die Verwendung der Aufnahmen.
Fazit
Der wichtigste Handgriff, bevor Sie einen Drohnenpiloten für Ihr Unternehmen buchen, ist banal und wird trotzdem fast immer übersprungen: die Frage, wer bei Drohnenaufnahmen haftet, aktiv stellen und den Versicherungsnachweis mit gewerblicher Deckung anfordern — bevor der Vertrag unterschrieben ist, nicht danach. Alles Weitere — Kategorie, Genehmigung, DSGVO-Absprache — baut darauf auf, aber ohne diesen einen Schritt tragen Sie im Schadensfall ein Risiko, das Sie nie eingehen wollten. Für Projekte in und um Ulm, in den Alpen oder am Bodensee unterstütze ich Sie gerne von der ersten Standortprüfung bis zum fertigen Schnitt — nehmen Sie Kontakt auf für ein unverbindliches Angebot.
Dipon ist Drohnen- und Timelapse-Cinematographer aus Ulm mit über 15 Jahren Erfahrung darin, reale Orte und Projekte in cineastische Visuals zu verwandeln. Mit einem Hintergrund im digitalen Marketing wird jede Aufnahme mit einem klaren Ziel geplant – wo sie erscheinen wird, wer sie sehen wird und was sie bei dieser Person auslösen soll.